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Post vom Anwalt — der hasa-shop reagiert

Blogaholic-Stammleser erinnern sich sicher an den interessanten Verlauf, den ein Einkauf beim hasa-shop genommen hat und in einem Beitrag auf dieser Seite ausführlich beschrieben wurde. Mein Wunsch nach einer korrigierte Rechnung wurde nach einigem Hin und Her schlussendlich dann erfüllt.  Nach mehr als einem Jahr kommt nun noch einmal Bewegung in die Sache.

Kürzlich habe ich ein nettes Fax eines Anwalts bekommen, der versichert, die Firma Hamm-Industries GmbH & Co KG (Betreiber des Amazon-Shops hasa-shop) zu vertreten. Natürlich wird der blogaholic nicht aus diesem Schreiben zitieren, denn das könnte das Recht auf freie Berufsausübung gemäß GG Art. 12 Absatz 1 Satz 2 verletzen.

Das Fax bezieht sich auf den Artikel hasa-shop: grundlos glücklich und beinhaltet eine Fristsetzung bis zum 23.11.2007. Positiv ist hervorzuheben, dass sich es sich bei dem Schreiben nicht um eine gebührenpflichtige Abmahnung handelt. Stattdessen ist es schlicht eine Aufforderung zur Löschung des Beitrags, der dem hasa-shop verständlicherweise nicht gefällt. Was? — Sie sagen, “na und?”. Nunja, so einfach ist das in Deutschland auch wieder nicht…

In der Tat: Grundlos löscht der blogaholic keine Beiträge. Da die Aufforderung jedoch ausführlich begründet ist, werde ich den Beitrag fristgerecht aus meinem Weblog löschen. Schade eigentlich…


1 Kommentar

http://www.tecchannel.de/kommunikation/news/1739534/index.html

Geschrieben von martin am 23 November 2007 @ 3pm